Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Swiss Performance Engine GmbH
1. Geltungsbereich
Sämtliche von der Swiss Performance Engine GmbH erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch Swiss Performance Engine GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von Swiss Performance Engine GmbH in Prospekten, Preislisten und Homepage etc. sowie alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Swiss Performance Engine GmbH eine Bestellung schriftlich oder mündlich annimmt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann die Swiss Performance Engine GmbH jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Kaufverträge (Fahrzeug, Bestellungen von Zubehör, Artikel u.s.w) sind verbindlich und ohne Rücktrittsrechte für den Kunden “also bindend”.
Der Kunde bestätigt mit der Erteilung des Auftrages, dass er die AGB s selbst gelesen hat und sich damit einverstanden erklärt.
3. Technische Daten und Informationen auf Homepage und Prospekten
Alle Technischen Daten und Informationen der Swiss Performance Engine GmbH in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie Homepage etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von Swiss Performance Engine GmbH vorgenommenen Änderungen oder Zubehör nach STVA eintragungspflichtig. Leistungs-Steigerungen von 20% bis 40% Mehrleistung, können in der Schweiz zulassungsfähig gemacht werden, müssen jedoch vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Also Chip-Tuning nur mit Anmeldung ans DTC oder einem entsprechenden Center möglich oder mit unserem DTC Gutachten “falls schon vorhanden”.
5. Preise
Preise gelten ab Swiss Performance Engine GmbH (wo angegeben exkl. MwSt. ansonsten inkl. MwSt.) zuzüglich allfällige Montage-,Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Swiss Performance Engine GmbH behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
6. Bezahlung, Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt
Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Swiss Performance Engine GmbH sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs der Teile/Ersatz- oder Zubehörteile in bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Warenversand erfolgt mit der Post/Kurier per Nachnahme auf Kosten des Kunden oder nach erfolgter Vorkasse. Swiss Performance Engine GmbH hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand auch wenn schon verbauen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Swiss Performance Engine GmbH. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Wenn der die Annahme der Ware ablehnt, eine Ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung der Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist. Teile welche aus dem Kundenfahrzeug ausgebaut und/oder ersetzt wurden gehen nach einer Frist von 14 Tagen, bei nicht Abholung durch den Kunden, ohne Kosten auf Swiss Performance Engine GmbH über.
7. Garantie
Sind von Swiss Performance Engine GmbH erbrachte Arbeiten, Teile/Ersatzteile oder Zubehör mangelhaft, ist Swiss Performance Engine GmbH verpflichtet, diese nach ihrem Ermessen zu ersetzen oder auszubessern . Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei Swiss Performance Engine GmbH oder bei der von Swiss Performance Engine GmbH ausdrücklich bezeichneten Werkstatt durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist Swiss Performance Engine GmbH lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von Swiss Performance Engine GmbH überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.
Liefert Swiss Performance Engine GmbH Teile/Ersatzteile, oder Zubehör, die der Kunde selbst oder nicht von Swiss Performance Engine GmbH offiziell autorisierten Dritten (Händler) im Auftrag des Kunden einbauen, so erbringt Swiss Performance Engine GmbH nur Garantieleistungen für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör.
Chiptuning Garantie: Bei Steuergerät Software Programmierungen “Chip-Tuning” garantieren wir Ihnen “nur” das updaten unserer Tuning-Software über den Zeitraum von 1 Jahren zum pauschalen Betrag von CHF 250.00 CHF. inkl. Mwst, für Fälle wo das Werk Rückprogrammierungen infolge originalen Updates ausführen sollte und so dann die Originalsoftware wieder drin wäre. Mechanische Garantien für Schäden wie z.B. an Motor, Turbo, Getriebe oder weiteres können nicht durch uns gewährt werden, ausser es wurde eine separate Tuning-Garantie abgeschlossen worden (dies jedoch auch nur für Fahrzeuge die nicht älter als 5 Jahre und nicht mehr als 80000Km haben). Wichtig: nach deren Modifikation erlischt die Werksgarantie!
Keine Garantieleistung besteht (Wegbedingung aller Garantien und Sachgewährleistungsansprüche): wenn der Mangel in einem Zusammenhang damit steht, dass
a) das Fahrzeug, an dem Swiss Performance Engine GmbH Arbeiten ausgeführt hat (oder das Swiss Performance Engine GmbH geliefert hat) oder Teile/Ersatzteile oder Zubehör unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht werden oder auch im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen (d.h. nicht im öffentlichen Verkehr) verwendet wird;
b) der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von Swiss Performance Engine GmbH Nachbesserungsarbeiten, Änderungen am Motor oder Peripherieteilen vorgenommen haben;
c) die Arbeiten am Fahrzeug (z.B. der Einbau von Teilen/Ersatzteilen oder Zubehör von Swiss Performance Engine GmbH nicht oder nicht vollständig von Swiss Performance Engine GmbH oder deren autorisierten Händlern ausgeführt wurden;
d) das Fahrzeug nicht gemäss der Herstellervorschriften gewartet worden ist.
Leistungsmessungen, die von Swiss Performance Engine GmbH durchgeführt oder autorisiert worden sind, führen ebenfalls zum Erlöschen der Garantieleistungen.
e) Leistungsmessungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Garantieleistungen.
f) Der Kunde, Auftraggeber für Leistungsmessung haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Leistungsprüfstand Pereverie und den Umliegenden für die Messung benötigten Geräte und Apparaturen im Zusammenhang der Leistungsmessung. Sollte es Verunreinigungen auf dem Prüfstand oder Pereverie geben. Öl, Kühlwasser, etc…Haftet der Kunden für die Reinigung vollumfänglich.
Occasion Fahrzeuge: Bei Occasionen wo nichts anderes vereinbart wird und keine Aufpreis Garantien erwünscht oder keine mehr altersbedingt erstellt werden können, werden ab Platz wie gesehen und gefahren sowie ohne Garantie und Nachwährschaft verkauft!
Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung, Minderung) werden ausgeschlossen!
8 . Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Swiss Performance Engine GmbH bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Hat der Kunde dannzumal oder zu einem späteren Zeitpunkt Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich und nachweislich Swiss Performance Engine GmbH darüber zu informieren, andernfalls sämtliche Garantieansprüche verfallen. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von Swiss Performance Engine GmbH betreffend Verhinderung weiteren Schäden und Mängelbehebung zu befolgen.
9. Haftung
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Swiss Performance Engine GmbH , welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das geltend machen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Swiss Performance Engine GmbH wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).
10. Beeinträchtigung der Händlergarantie
Swiss Performance Engine GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -Verkäufer führen können. Swiss Performance Engine GmbH lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
11. Lieferverzug
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, um verbindlich zu sein müssen sie aber in jedem Fall von Swiss Performance Engine GmbH schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Swiss Performance Engine GmbH oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin Swiss Performance Engine GmbH schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung geratet Swiss Performance Engine GmbH in Verzug.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der Swiss Performance Engine GmbH in 8304 Wallisellen, Kanton Zürich. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von Swiss Performance Engine GmbH oder (bei Direktlieferung eines Lieferanten von Swiss Performance Engine GmbH an den Kunden) des Lieferanten verlassen haben.
13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für Swiss Performance Engine GmbH und den Kunden ist 8304 Wallisellen, Kanton Zürich. Es steht Swiss Performance Engine GmbH aber auch das Recht zu, das am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Der Kunde bestätigt mit der Erteilung des Auftrages, dass er die AGBs gelesen hat und sich damit einverstanden erklärt.